Allgemeine Geschäfts­bedingungen
für Reitkurse und Reitstunden in der Ponyreitschule Soonwald

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Ponyreitschule Soonwald und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht und Reitkursen.

2. Vertragsdauer
Der Vertrag über Reitunterricht wird zeitlich unbefristet abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Quartalsende und ist zum 31.03./30.06./30.09. und 31.12. eines jeden Jahres möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung des Reitschülers, die seine Teilnahme am Reitunterricht unmöglich macht, ist der Reitschüler nach Ablauf der sechs Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen (ärztliches Attest notwendig).
Die Entgelte sind jeweils zu Beginn eines jeden Monats (spätestens bis zum 3.)
 fällig und per Dauerauftrag anzuweisen. Der Preis für eine Unterrichtseinheit bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

3. Durchführung des Reitunterrichts
Pro Woche findet eine Einheit statt (außer in den Schulferien und an Feiertagen). Bei Absage der Reitstunde mindestens 24 Stunden vorher kann pro Quartal eine Ersatzstunde in Anspruch genommen werden. Erfolgt die Absage am gleichen Tag der Reitstunde, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Die Ponyreitschule Soonwald ist berechtigt, bei Verhinderung der Reitlehrerin wahlweise einen Ersatztermin anzubieten oder die anteilige Kursgebühr zu erstatten. Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht nicht gezahlt, so ist die Ponyreitschule Soonwald berechtigt, den Reitschüler von der Teilnahme am Reitunterricht auszuschließen.

Reitschüler sind verpflichtet, mindestens 30 Minuten vor der Reitstunde auf der Reitanlage zu erscheinen, ihr Pferd vor der Reitstunde zu putzen, zu trensen und zu satteln, nach der Reitstunde sind Sattel und Trensen wieder am gewohnten Ort abzulegen, die Pferdepflege nach dem Reiten, das Abäppeln der Anlage und zurückbringen auf die Koppel ist zu erledigen.

Dies gilt nicht für die Ponyreitkurse der Kleinkindgruppen (MiniClub/Voltigiereni). Hier kann bei der Pflege vorher und nach der Unterrichtseinheit geholfen werden.

Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappe, langen Hosen und festen Schuhen grundsätzlich Pflicht.

4. Einstufung der Reiter
Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Kursen.

5. Haftung
Der Reitunterricht findet ausschließlich auf Schulpferden/ -ponys der Ponyreitschule Soonwald oder eigenen Pferden des Reitschülers statt. Die Ponyreitschule Soonwald haftet im Rahmen der Reitlehrer-Berufshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Ponyreitschule Soonwald keine Haftung.

6. Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit der Ponyreitschule Soonwald abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform erfolgen. Die postalische Anschrift der Ponyreitschule Soonwald lautet Huberstrasse 14a, 55595 Spabrücken.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bad Kreuznach.

7. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
Die Ponyreitschule Soonwald behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden für den Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten veröffentlich, ein Hinweis hierzu erfolgt per Mail. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Ponyreitschule Soonwald wird den Vertragspartner nach der Information nicht zusätzlich über die geänderten Bedingungen und auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Behördliche Zulassung: Verbandsgemeindeverwaltung Rüdesheim

Aufsichtsbehörde: Veterinäramt Bad Kreuznach

Kontakt

Ponyreitschule Soonwald
Huberstraße 14a
55595 Spabrücken

Tel: +49 1511 6210102

E-Mail: info@ponyreitschule-sonnwald.de